Basistexte zum Einwilligungsalter

1. Dr. Michael Schetsche:  

Dr. Michael Schetsche (Kriminalsoziologe),
Der einvernehmliche Mißbrauch“

„Zur Problematik der Begründung des sexualstrafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen“, MschrKrim 77. Jahrgang – Heft 4 – 1994, S. 201-214 (Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform)“

Das Beste, was auf Deutsch zur Problematik des „informierten Konsens“ in einem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht worden ist. Dr. Schetsche selbst hat sich inzwischen ein anderes Betätigungsfeld gesucht. Diese Arbeit hingegen gibt nicht nur einen guten Überblick über Geschichte und Argumentationslinien zur Rechtfertigung des Einwilligungsalters, sondern liefert auch sachliche Gründe, diese Argumentationslinien abzulehnen. Am Schluss akzeptiert er zwar die Notwendigkeit solcher Paragraphen, aber die „Begründung“ dafür ist nur noch eine Beschreibung des Fehlens einer solchen:
Zitat:

Alle Sexualkontakte zwischen Erwachsenem und Kind sind strafrechtlich verboten — und werden dies auch bleiben —, weil das Strafrecht kein geeignetes Mittel zur differenzierten Beurteilung des ethischen Gehalts komplexer sozialer Interaktionen ist. Um sexuelle Ausbeutung von Kindern generell zu bekämpfen, müssen wohl auch Kontakte unter Strafe gestellt werden, die ethisch nur gering oder überhaupt nicht verwerflich sind. Und somit muß letztlich auch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes — und des Jugendlichen — auf der Strecke bleiben. Auch wenn man dies bedauern mag: pauschaler sexualbezogener Kinder- und Jugendschutz, wie das Strafrecht ihn nur bieten kann, ist nicht mit der Forderung nach der Beschränkung des Sexualstrafrechts auf den Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in Übereinstimmung zu bringen.                                      Download als PDF

 

2. Sebastian Anders

„Das impotente Kind“ von Sebastian Anders erschien als Aufmacher in GIGI, Zeitschrift für sexuelle Emanzipation, Ausgabe Nr. 38 im Juli 2005 und befasst sich mit den ethischen Grundlagen von Sexualmoral in westlichen Kulturkreisen im Hinblick auf die Bewertungvon „Kindheit“. Der Artikel beleuchtet und erläutert anschaulich die Argumente für und gegen das Einwilligungsalter (§§ 176 ff StGB – Strafgesetzbuch)

Das Printmedium GIGI wurde eingestellt, ist aber noch über Links erreichbar: www.gigi-online.de , Nr. 38 suchen.                                                                                      Download als PDF

 

3. Zu Anti-Missbrauchsgruppen und den so genannten Opfern, die sie repräsentieren. 

von Manfred Buchholz

Volker Beck (Grüne Fraktion im Bundestag) räumt ja wie zahlreiche Andere auch immer wieder ein, er hätte einst mit Gruppen wie Zartbitter und Wildwasser gesprochen oder wahlweise deren Berichte gelesen und daher seine Meinung zu Missbrauch und Pädophilie im Laufe der Jahre grundlegend geändert.

Was machen diese Gruppen? Sie benutzen unreflektiert den Missbrauchsbegriff um Beratung und Hilfe anzubieten. Sie rufen Betroffene von ’sexuellem Missbrauch‘ auf, sich zu melden um sich beraten und helfen zu lassen. Da nun in der Öffentlichkeit die Begriffe Missbrauch und Vergewaltigung regelmäßig synonym verwendet werden und bunt durcheinander gehen, verstehen die Durchschnittleser*innen ganz gewiss keinen einvernehmlichen Sex darunter, sondern etwas stark Gewaltförmiges. Großer Schwanz dringt gewaltsam in kleines Loch o.ä. Kürzlich war sogar zu lesen, eine 70-Jährige sei missbraucht worden.

Was dazu im Sexualstrafrecht steht, weiß die Öffentlichkeit im allgemeinen nicht. Auch viele Journalisten reiben sich erstaunt die Augen, wenn sie erfahren, dass selbst einvernehmlicher Sex ( nach dem erklärten oder erkennbaren Willen der Beteiligten) strafrechtlich verfolgt wird. Dazu trägt bei, dass das Sexualstrafrecht in den letzen 25 Jahren immer umfangreicher und komplizierter gemacht wurde – immer weniger verständlich. Und auch immer mehr grundrechtswidrig. Das Bundesverfassungsgerichte hat schon 1968 das Grundrecht aller Kinder und Jugendlichen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit anerkannt (Entscheidung vom 29. Juli 1968; BVerfGE 24, 119). Also auch deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

So führt der Aufruf der Missbrauchsgruppen zu einer self-fulfilling-prophecy. Dort melden sich nur Opfer, die gewaltsam bzw. durch Nötigung geschädigt wurden und daher auch Beratung und Hilfe suchen. Leute, die freiwilligen Sex in der Kindheit erlebt haben, wie Hanns Neumann (siehe weiter unten), ich und zahlreiche andere, die wir kennen gelernt haben, bekommen die Missbrauchsgruppen gar nicht zu Gesicht. Denn wozu sollten die sich dort melden? Wer nicht geschädigt ist, braucht weder Beratung noch Hilfe. Gleichwohl gehören auch diese unsichtbaren Betroffenen zum Spektrum der Fallgruppen der § 176 ff StGB. Hier der Fall des Schriftstellers Josef Haslinger: Jetzt bloss keine Hexenjagd

Interessant auch die drei Expertisen, die vor zwei/drei Jahren der runde Tisch gegen Missbrauch hat anfertigen lassen. Wer sich die durchsehen will, findet sie auf der Webseite des runden Tisches gegen Missbrauch.

Nun scheitern die schon an der Definition ihres Untersuchungsgegenstandes, wenn sie definieren wollen, was unter ’sexuellem Missbrauch‘ zu verstehen ist. Mal wird dann von sexueller Gewalt gesprochen, von sexualisierter Gewalt, von sexueller Ausbeutung oder auch von sexueller Misshandlung. Eine klare und einheitliche Definition, was der Missbrauchsbegriff beinhalten soll, können sie nicht finden bzw. sich nicht darauf einigen.

Eine der Studien kommt gar zu der Auffassung, dass es kaum empirische Daten gebe zu diesem Themenfeld. Man schreibt also über Dinge, die man weder richtig definieren noch empirisch belegen kann. Umso mehr Krach schlagen die Missbrauchsgruppen, die mit diesem Thema Spenden und öffentliche Gelder generieren um ihre Stellen zu finanzieren.

Voriges Jahr hat auch die TAZ das Thema aufgegriffen: Kaum Empirie zu Missbrauchsfolgen und benutzte den Missbrauchsbegriff wieder unreflektiert.

Manfred Buchholz

4. Gedicht von hanns neumann – zum pater ging ich  lieber
er sagte, ich gefiele ihm
das gefiel mir
er streichelte mich
er küßte mich
zuerst auf die stirn
ich hatte nichts dagegen
er lud mich ein auf sein zimmer
ich kam
immer wieder
freiwillig
wann ich wollte
das erkennungszeichen: der fußabstreifer
lag der in einer bestimmten richtung
war der pater da für mich
er klärte mich auf
gründlich
er war ein bißchen verrückt
das amüsierte mich
einmal zelebrierte er kommunion
die hostie lag auf seinem nabel
ich holte sie mir mit dem mund
einmal am dreikönigstag
war ich wieder bei ihm
die anderen patres samt gefolge
in vollem ornat
zogen durchs haus
gingen in jedes zimmer
mit Weihrauch und Weihwasser
wir waren beide nackt
wir hörten sie kommen
rochen schon den Weihrauch
er schlüpfte in den talar
ich in den schrank
wie in schlechten Witzen
der Weihrauch kitzelte in der nase
ich konnte husten und niesen unterdrücken
gottseidank
der gesang war kurz
die meute zog weiter
ich durfte wieder aus dem schrank
jeder hat seine rolle gut gespielt
wir fielen uns um den hals
wir waren stolz aufeinander
wir waren verbündete
aber der präfekt roch lunte
bestellte mich zum verhör
ich verriet nichts
auch keinem beichtvater
ich fand nichts böses dabei
später erfuhr ich
daß er im gefängnis war
nicht wegen mir
aber deshalb
ich verstand das nicht
er war doch kein verbrecher
im gegenteil
er war lieb
er war zärtlich
zum pater ging ich gern

er lobte mich selten
war unzufrieden
mit mir
mit meinem spiel
tadelte mich
wenn ich zuwenig geübt hatte
ich übte immer zuwenig
wenn überhaupt
hatte keine lust
drückte mich
wollte gar nicht geige lernen
ich erfand ausreden
er schimpfte mich
schimpfte auf meine zu langen fingernägel
ich hatte immer ein schlechtes gewissen
er machte es mir
das schlechte gewissen
brachte die eltern ins spiel
die dafür bezahlten
für mich
die ihn bezahlten
er roch schlecht
und kam mir immer so nahe
ich konnte ihn nicht riechen
er griff von hinten
meinen rechten arm
unzärtlich
so mußt du den bogen führen
ich litt unter ihm
er krümmte mir
den linken zeigefinger
so mußt du hämmerchen machen
er schnaufte mir ins gesicht
beim stimmen
einmal vergriff er sich an mir
er hatte die Woche davor schon gemeckert
die nägel seien zu lang
er griff zur schere
und schnitt meine
meine fingernägel
furchtbar kurz
die fingernägel der linken hand
tat mir weh dabei
wie schaute ich aus
wie haßte ich ihn
eines hatte der geigenlehrer dem pater voraus
er hatte eine tochter
eine schöne tochter
das merkte ich erst allmählich
daß sie schön war
ich ging nicht mehr so ungern hin
mit ihr durfte ich erste geige spielen
das war schön
er war nicht sinnlich
die stunden waren nicht lustvoll
er verführte mich nicht
hätte er nicht die tochter gehabt
hätte ich ihn ins gefängnis gewünscht
und manchmal tat ich es auch

5. Links zu Presseberichten, wo durch Gerichtsverfahren (!) festgestellt wurde, dass der Sex zwischen einem Kind und einem Erwachsenen tatsächlich einvernehmlich war. Bestraft werden muss allerdings trotzdem. Es sind vor allem heterosexuelle Fälle mit Mädchen – da gibt es so Einiges und alle paar Wochen kommt ein weiterer Fall hinzu:

Das Mädchen habe die Einvernehmlichkeit bestätigt, sagte die Richterin

Es sei eine Art Liebesverhältnis gewesen, sagte der Richter

Den Mädchen war gar nicht bewusst, dass sie missbraucht wurden.

Verurteilt wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

20-Jähriger wegen Sex mit 13-Jähriger verurteilt

Gerichtsbericht: Vier Jahre Haft für sexuellen Missbrauch

Verbotene Liebe mit 13-jähriger Cousine

Drei Jahre Haft für Salzgitteraner wegen sexuellen Missbrauchs

Liebe oder Missbrauch? Frau (42) liebt Schüler

Liebesnacht endete bei der Polizei

In dem Buch: „Die Leidenschaft der Unschuldigen“ beschreibt die Schriftstellerin Ulrike Heider 13 Lebensgeschichten von Menschen, die in ihrer Kindheit positive sexuelle Beziehungen zu Erwachsenen hatten. Das prominenteste Beispiel ist der verstorbene Schauspieler Dirk Bach.

 

6. Interview aus der TAZ-Nord vom 19.01.2013:

„Es geht um Lust“

AUFKLÄRUNG:
Kinder müssen nicht sexualisiert werden, sie sind bereits sexuelle Wesen, sagen Silke Moritz und Sven Vöth-Kleine von der Beratungsstelle Pro Familia in Hamburg. Ein Problem damit hätten bloß die Erwachsenen, die das nicht akzeptierten

INTERVIEW DANIEL WIESE

taz: Frau Moritz, Herr Vöth-Kleine, ist die frühkindliche Sexualität eine Erfindung von Sigmund Freud?

Sven Vöth-Kleine: Kindliche Sexualität ist keine Erfindung, es gibt sie. Das ist ein Prozess, der sich bei Kindern über Jahre vollzieht, Stichwort „psychosexuelle Entwicklung“. In Zeiten, in denen man sich sehr facettenreich mit Kindern auseinandersetzt, tritt das dann auf die Bühne.

Aber die kindliche Sexualität ist nicht genital, oder?

Silke Moritz: Ich würde jetzt nicht grundsätzlich sagen, dass Kinder kein genitales Lustempfinden haben, das haben sie schon, wenn sie sich selbst berühren zum Beispiel, oder wenn andere Kinder sie berühren, oder wenn sie auf dem Wickeltisch liegen und die Eltern sie waschen, dann ist das ein schönes Gefühl für die Kinder. Die Anlagen haben sie alle von Geburt an mitgekriegt, es ist alles da, alle inneren und äußeren Geschlechtsorgane sind vorhanden.

Aber es gibt doch Unterschiede!

Moritz: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen erwachsener und kindlicher Sexualität. Kinder gehen ganz unbefangen da ran, sie haben noch kein Schamgefühl, sie sind neugierig. Das ist was Spielerisches, das ist überhaupt nicht zielgerichtet.

Es geht nicht um Orgasmus.

Moritz: Jedenfalls nicht um geplanten.

Vöth-Kleine: Aber es geht um Lust. Ich würde sagen, ein Kind ist auf jeden Fall erregungsfähig. Ist die Windel erst mal ab und haben die Hände freies Spiel, machen das Mädchen wie Jungen ganz bewusst so, weil sie herausgefunden haben, es ist schön, mich da zu berühren, aber vielleicht tun sie noch nicht mal das, dass sie so darüber reflektieren, sondern sie tun es einfach. Deswegen wird das in der Literatur auch so beschrieben, dass die kindliche Sexualität, wenn es um Genitalität geht, was total Egozentrisches ist, dass den Kindern egal ist, ob da Erwachsene drumherum sind, die sich jetzt vielleicht gerade schämen, weil gerade die Nachbarin zum Kaffee da ist, und das Kind mit hochrotem Kopf da sitzt und Selbstbefriedigung macht.

Wie verbreitet sind Sexspiele mit anderen Kindern?

Moritz: Das ist sehr verschieden. Manche Kinder sind sehr interessiert daran, in der Kita viel diese Körpererkundungsspiele mit anderen Kindern zu spielen, suchen sich auch ganz gezielt andere Kinder dafür aus. Andere Kinder haben gar kein Interesse daran. Daraus kann man aber keinen Rückschluss ziehen, dass die einen später eine erfüllte Erwachsenen-Sexualität haben und die anderen nicht.

Verlieben sich Kinder auch?

Vöth-Kleine: Was man in Elternratgebern zur Jugendsexualität liest über den Beginn der Pubertät, dass der Beginn der Pubertät die Zeit der großen Gefühle ist, das stimmt unserer Meinung nach nicht. Die meisten Erwachsenen können sich sehr gut daran erinnern, wenn sie im Kindergartenalter schon in jemand verliebt waren oder für jemand geschwärmt haben. Die wissen heute noch, wie diese Kinder damals hießen, und das ist für uns ganz klar der Beweis, dass diese ganz prägnanten, großen Gefühlserfahrungen eintreten, genauso wie diese ganzen anderen Gefühle wie Eifersucht.

Moritz: Auch Liebeskummer! Wenn ein Kind wegzieht, was einem ganz nah stand und plötzlich nicht mehr da ist, das reißt das eine wahnsinnige Lücke, und häufig ist es unser Auftrag, Eltern und Erzieherinnen zu sagen, ja, es kann sein, dass das Kind Liebeskummer hat.

Und dazu braucht es Leute wie Sie?

Vöth-Kleine: Es ist ja so, dass wir meistens gerufen werden. Weil die Kinder zum Beispiel Körpererkundungsspiele, sogenannte Doktorspiele, gemacht haben, und sich die Kita in der Verpflichtung sieht, die Eltern schlau zu machen. Weil es schon zu Irritationen kommt, und dann Fragen aufkommen: Fördern wir das? Oder nehmen wir Sexualerziehung sogar in unser Konzept auf?

Und was sagen Sie? Soll man das unterstützen?

Moritz: Wir sagen, dass das zur kindlichen Entwicklung gehört und dass Kindern auch der Raum dafür gegeben werden sollte, unter bestimmten Regeln allerdings. Gerade wenn es um Körper und Gefühle geht, ist es immer ganz wichtig, dass es freiwillig geschieht, das heißt, dass darauf geachtet wird, dass es eine klare Stopp-Regel gibt. Wenn ein Kind aus so einem Spiel aussteigen möchte, dann muss das jederzeit möglich sein, auch während des Spiels. Die zweite Regel, die in der Kita klar sein muss, ist, dass keine Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt werden dürfen. Als dritte Regel für Körpererkundungsspiele geben wir noch mit, dass möglichst Kinder eines ähnlichen oder gleichen Alters diese Spiele zusammen spielen. Weil es ganz oft ein Machtgefälle gibt, die Großen sind die Coolen, die Kleinen eifern den Großen nach, und weil es dann zu unschönen Situationen kommen kann und es Kleine schwer haben zu sagen: Ich steig jetzt aus.

Vöth-Kleine: Unser Ziel ist es, dass wir bei unserer Klientel, egal ob wir mit ErzieherInnen arbeiten oder mit Eltern, die Selbsterkenntnis erreichen: Es ist vielleicht doch nicht das, was ich am Anfang meinte, dass sich die Kinder da jetzt gegenseitig entjungfern. Das wird ja oft angenommen, dass die Körpererkundung Kinder sexualisieren würde, dass sie dann ganz früh beginnen würden mit Sexualität.

„Sexualisierung“ ist ein schwerer Vorwurf.

Vöth-Kleine: Dabei ist das Gegenteil der Fall: Kinder, die sehr viel über Sexualität wissen, über ihren eigenen Körper und die eigenen Gefühle, aber auch über die Körper von anderen und deren Gefühle, gehen besonders verantwortungsvoll mit sich und anderen um. Weil sie um die Grenzen wissen, weil ihnen das ganz klar gesagt wurde. Das stärkt Kinder, dass sie lernen: Mein Körper gehört mir, und ich bestimme über ihn. Und sie kommen dadurch in die Lage, die Transferleistung zu machen: Der Körper des anderen gehört dem anderen.

Silke Moritz

 40, ist Diplom-Sozialpädagogin und arbeitet bei Pro Familia Hamburg als Sexualpädagogin.

 

Sven Vöth-Kleine

 44, ist Diplom-Sozialpädagoge und arbeitet bei Pro Familia Hamburg als Sexualpädagoge.

 

Pro Familia

 Ist Erstanlaufstelle für alle, die akute Fragen zu Sexualität, Familienplanung und Partnerschaft haben.

 Bundesweit betreibt Pro Familia 180 Beratungsstellen.

 Zum Thema „Kindliche Sexualität“ werden die Sexualpädagogen der Pro Familia in den meisten Fällen von Kindergärten oder Elterninitiativen um Rat gefragt.

 Für ErzieherInnen bietet Pro Familia Hamburg (in Kooperation mit anderen Einrichtungen) die einjährige berufliche Weiterbildung „Sexualpädagogische Kompetenz in Kindertagesstätten“ an.

 Eltern können sich bei Pro Familia beraten lassen, wenn sie Fragen oder unterschiedliche Ansichten über die Sexualerziehung ihrer Kinder haben.